Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernste Angelegenheit, die viele Menschen betrifft. Ob wegen Trunkenheit am Steuer, zu vielen Punkten in Flensburg oder anderen Verstößen – die Gründe können vielfältig sein. In diesem Leitfaden gehen wir auf alle Aspekte rund um das Thema ein.
Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis
Es gibt viele Gründe, warum jemandem die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Die häufigsten sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und das Missachten von Verkehrszeichen.
Ein weiterer häufiger Grund ist das Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Aber auch Straftaten, die nicht direkt mit dem Straßenverkehr zu tun haben, können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn sie auf eine mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs schließen lassen.
Alkohol und Drogen am Steuer
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist eine der häufigsten Ursachen für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Bei Drogen ist die Rechtslage etwas komplizierter, da es keine allgemeingültige Grenze wie beim Alkohol gibt. Hier entscheidet der Einzelfall. Allerdings kann bereits der einmalige Konsum von harten Drogen wie Heroin oder Kokain zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch „Verkehrssünderkartei“ genannt, führt Buch über die Verkehrsverstöße aller Kraftfahrer in Deutschland. Bei Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Punkte werden für verschiedene Verstöße vergeben, zum Beispiel für Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Je schwerwiegender der Verstoß, desto mehr Punkte gibt es.
Der Prozess der Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel mit einer Anhörung beginnt. Bei dieser Anhörung hat der Betroffene die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet die zuständige Behörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis ist es in der Regel nicht mehr erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Anhörung und Entscheidung
Die Anhörung ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier hat der Betroffene die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eventuell entlastende Beweise vorzulegen.
Nach der Anhörung trifft die zuständige Behörde eine Entscheidung. Diese kann die Entziehung der Fahrerlaubnis, aber auch eine Ermahnung oder eine Verwarnung sein. In einigen Fällen kann die Behörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Die Zeit nach der Entziehung
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt eine Sperrfrist, während der es nicht erlaubt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Länge dieser Sperrfrist hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. In vielen Fällen ist dafür jedoch eine erfolgreiche MPU erforderlich.
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung ist ein komplexer Prozess, der in der Regel eine erfolgreiche MPU voraussetzt. Darüber hinaus müssen die Betroffenen in der Regel eine neue Fahrprüfung ablegen.
Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die die Fahreignung überprüft. Sie besteht aus einem medizinischen Teil, einem psychologischen Teil und einem Reaktionstest.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Die MPU ist eine umfassende Untersuchung, die die Fahreignung überprüft. Sie besteht aus einem medizinischen Teil, einem psychologischen Teil und einem Reaktionstest.
Im medizinischen Teil werden unter anderem Sehvermögen, Hörvermögen und Reaktionsfähigkeit überprüft. Im psychologischen Teil geht es um die Persönlichkeit des Betroffenen, seine Einstellung zum Straßenverkehr und seine Fähigkeit, Regeln einzuhalten.
Die neue Fahrprüfung
Nach einer erfolgreichen MPU müssen die Betroffenen in der Regel eine neue Fahrprüfung ablegen. Diese besteht aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung umfasst Fragen zur Straßenverkehrsordnung, zur Fahrzeugtechnik und zur Verkehrssicherheit. Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahrt im realen Straßenverkehr, bei der die Fahrfähigkeiten des Prüflings überprüft werden.
Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein langer und oft mühsamer Prozess. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Einstellung ist es möglich, die Fahrerlaubnis nach einer Entziehung wieder zu erlangen.

