Ein Kurzzeitkennzeichen kann eine praktische Lösung sein, wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten. Doch wie genau funktioniert das und was sollten Sie dabei beachten? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen, oft auch als 5-Tages-Kennzeichen bezeichnet, ist ein spezielles Nummernschild für Fahrzeuge, das für einen begrenzten Zeitraum von fünf Tagen gültig ist. Es wird häufig für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zum TÜV verwendet.
Das Kurzzeitkennzeichen ist an das Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden. Das bedeutet, dass es nicht übertragbar ist. Auf dem Kennzeichen ist das Ablaufdatum deutlich sichtbar.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland
Grundsätzlich ist es möglich, mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland zu fahren. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Punkte zu beachten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Länder die deutsche Kurzzeitkennzeichnung anerkennen. Informieren Sie sich daher vorab bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die geltenden Bestimmungen.
Die Versicherung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Versicherung. Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeitkennzeichen-Versicherung. Diese ist in der Regel für den gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union sowie für einige weitere Länder gültig.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherungsleistungen von Anbieter zu Anbieter variieren können. Vergleichen Sie daher die Angebote sorgfältig und achten Sie darauf, dass die Versicherung den gewünschten Auslandsaufenthalt abdeckt.
Die Zollbestimmungen
Beim Überführen eines Fahrzeugs ins Ausland müssen Sie auch die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes beachten. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die geltenden Vorschriften und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Wie Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist in der Regel unkompliziert und kann bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes erfolgen. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Den Fahrzeugschein und -brief
- Eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für das Kurzzeitkennzeichen
Nach Vorlage dieser Unterlagen erhalten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen. Beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen.
Fazit
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen. Es ist jedoch wichtig, sich vorab über die geltenden Bestimmungen im Zielland zu informieren und eine passende Versicherung abzuschließen.
Die Beantragung des Kennzeichens ist in der Regel unkompliziert, erfordert jedoch einige Unterlagen. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrer Fahrt ins Ausland jedoch nichts mehr im Weg.

