Die Kfz-Steuer ist eine wichtige Abgabe, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss. Doch wie wird diese Steuer eigentlich berechnet? In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Faktoren befassen, die in die Berechnung der Kfz-Steuer einfließen.

Grundlagen der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Abgabe, die auf der Grundlage verschiedener Eigenschaften eines Fahrzeugs berechnet wird. Dazu gehören unter anderem der Hubraum, die Art des Kraftstoffs und die CO2-Emissionen des Fahrzeugs.

Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Berechnung und Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Die Höhe der Steuer wird in der Regel einmal im Jahr festgelegt und kann je nach Fahrzeugtyp und -alter variieren.

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Hubraum und Kraftstoffart

Der Hubraum und die Art des Kraftstoffs spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Fahrzeuge mit einem größeren Hubraum oder solche, die mit Diesel betrieben werden, haben in der Regel eine höhere Kfz-Steuer.

Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 2.000 Kubikzentimetern beträgt die Steuer beispielsweise 2 Euro pro 100 Kubikzentimeter für Benzinfahrzeuge und 9,50 Euro für Dieselfahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 2.000 Kubikzentimetern steigt die Steuer entsprechend an.

CO2-Emissionen

Die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs sind ein weiterer wichtiger Faktor bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden stärker besteuert, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

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Die Höhe der Steuer hängt von den spezifischen CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab, die in Gramm pro Kilometer gemessen werden. Für jedes Gramm CO2, das ein Fahrzeug pro Kilometer ausstößt, wird eine bestimmte Steuer erhoben. Diese Steuer kann je nach Fahrzeugtyp und -alter variieren.

Beispielberechnungen

Um ein besseres Verständnis dafür zu bekommen, wie die Kfz-Steuer berechnet wird, betrachten wir einige Beispiele.

Angenommen, Sie besitzen ein Benzinfahrzeug mit einem Hubraum von 1.800 Kubikzentimetern und CO2-Emissionen von 120 Gramm pro Kilometer. Die Berechnung der Kfz-Steuer würde dann wie folgt aussehen:

  1. Hubraumsteuer: 1.800 Kubikzentimeter / 100 * 2 Euro = 36 Euro
  2. CO2-Steuer: 120 Gramm – 95 Gramm = 25 Gramm * 2 Euro = 50 Euro
  3. Gesamtsteuer: 36 Euro + 50 Euro = 86 Euro

Wenn Sie hingegen ein Dieselfahrzeug mit einem Hubraum von 2.200 Kubikzentimetern und CO2-Emissionen von 140 Gramm pro Kilometer besitzen, würde die Berechnung wie folgt aussehen:

  1. Hubraumsteuer: 2.200 Kubikzentimeter / 100 * 9,50 Euro = 209 Euro
  2. CO2-Steuer: 140 Gramm – 95 Gramm = 45 Gramm * 2 Euro = 90 Euro
  3. Gesamtsteuer: 209 Euro + 90 Euro = 299 Euro

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen, die bei der Berechnung der Kfz-Steuer berücksichtigt werden müssen.

Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt sowohl für reine Elektrofahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride, die über eine bestimmte elektrische Reichweite verfügen.

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Diese Befreiung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern. Sie gilt jedoch nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren nach der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Oldtimer

Fahrzeuge, die als Oldtimer klassifiziert sind, unterliegen einer pauschalen Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr, unabhängig von ihrem Hubraum oder ihren CO2-Emissionen.

Um als Oldtimer eingestuft zu werden, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und in einem guten Zustand erhalten sein. Darüber hinaus muss es vorwiegend zu repräsentativen Zwecken genutzt werden.

Fazit

Die Berechnung der Kfz-Steuer kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Sie basiert jedoch auf einigen grundlegenden Faktoren, darunter der Hubraum, die Art des Kraftstoffs und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs.

Indem Sie diese Faktoren verstehen, können Sie besser einschätzen, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug zahlen müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, diese Kosten zu senken.