Das Überfahren einer roten Ampel ist ein Verkehrsverstoß, der in Deutschland streng geahndet wird. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Strafen, die bei einem solchen Verstoß drohen, und erläutert die rechtlichen Aspekte, die dabei eine Rolle spielen.

Die rechtlichen Grundlagen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Deutschland, wie sich Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Sie legt auch fest, welche Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen. Das Überfahren einer roten Ampel ist ein solcher Verstoß und wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Die Höhe der Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und ob es infolge des Verstoßes zu einem Unfall kam.

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Die Dauer der Rotphase

Die Dauer der Rotphase spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Strafe. Wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens länger als eine Sekunde rot war, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dieser wird in der Regel strenger bestraft als ein einfacher Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel weniger als eine Sekunde rot war.

Die Strafe für einen qualifizierten Rotlichtverstoß beträgt in der Regel mindestens 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß liegt die Strafe bei mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg.

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Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Unfälle

Wenn durch das Überfahren einer roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt, erhöht sich die Strafe. In solchen Fällen kann die Geldbuße auf bis zu 320 Euro steigen. Zudem kann ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Wenn es infolge des Rotlichtverstoßes zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, kann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. In diesem Fall droht eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch, die deutlich höher ausfallen kann als die Bußgelder nach der StVO.

Die Rolle des Fahrers

Bei der Bemessung der Strafe spielt auch die Rolle des Fahrers eine wichtige Rolle. So wird beispielsweise berücksichtigt, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat und ob er bereits früher durch Verkehrsverstöße aufgefallen ist.

Ein vorsätzliches Überfahren einer roten Ampel wird in der Regel strenger bestraft als ein fahrlässiges. Zudem kann die Strafe erhöht werden, wenn der Fahrer bereits in der Vergangenheit durch ähnliche Verstöße aufgefallen ist.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Ein vorsätzliches Überfahren einer roten Ampel liegt vor, wenn der Fahrer die Ampel bewusst missachtet. Ein fahrlässiges Überfahren liegt hingegen vor, wenn der Fahrer die Ampel übersehen hat oder aus Unachtsamkeit überfahren hat.

Die Strafe für ein vorsätzliches Überfahren einer roten Ampel liegt in der Regel höher als für ein fahrlässiges. So kann die Geldbuße bei Vorsatz auf bis zu 300 Euro steigen. Zudem kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

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Wiederholungstäter

Wer innerhalb eines Jahres zweimal eine rote Ampel überfährt, gilt als Wiederholungstäter. In diesem Fall kann die Strafe deutlich höher ausfallen. So kann die Geldbuße auf bis zu 400 Euro steigen und das Fahrverbot kann auf bis zu drei Monate verlängert werden.

Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Fahrer innerhalb von zwei Jahren dreimal eine rote Ampel überfahren hat. In diesem Fall muss der Fahrer mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten rechnen, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

Zusammenfassung

Das Überfahren einer roten Ampel ist ein ernstzunehmender Verkehrsverstoß, der in Deutschland streng geahndet wird. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Rotphase, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die Rolle des Fahrers.

Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. In schweren Fällen kann auch eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch drohen.