Das Fahreignungsregister (FAER) ist eine zentrale Datenbank, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt wird. Es enthält Informationen über Verkehrsverstöße und Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten und was Sie dabei beachten müssen.

Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister, auch bekannt als „Verkehrssünderdatei“, ist eine zentrale Datenbank, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Es enthält Informationen über Verkehrsverstöße und Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

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Das Register dient dazu, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Es ermöglicht den Behörden, die Fahrerlaubnis von Personen zu entziehen, die wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Darüber hinaus kann es auch als Nachweis für die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs dienen.

Wie erhalte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister?

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister kann online oder per Post beantragt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden und kann nicht von einer dritten Person oder einem Anwalt gestellt werden.

Um eine Auskunft online zu beantragen, müssen Sie das Online-Formular auf der Website des KBA ausfüllen. Sie benötigen dafür Ihre persönlichen Daten und Ihre Führerscheinnummer. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Auskunft wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

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Antrag per Post

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und an das KBA senden. Das Formular kann auf der Website des KBA heruntergeladen werden. Sie müssen das Formular ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das KBA senden.

Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie die Auskunft per Post.

Was steht in der Auskunft aus dem Fahreignungsregister?

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister enthält Informationen über alle Verkehrsverstöße und Straftaten, die Sie begangen haben und die im Register eingetragen sind. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenverstöße, Fahrerflucht und andere Verkehrsdelikte.

Die Auskunft enthält auch Informationen über die Anzahl der Punkte, die Sie im Fahreignungsregister haben. Jeder Verstoß führt zu einer bestimmten Anzahl von Punkten. Wenn Sie acht oder mehr Punkte haben, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden.

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Wie kann ich Punkte im Fahreignungsregister abbauen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Punkte im Fahreignungsregister abzubauen. Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dieses Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar können Sie einen Punkt abbauen.

Eine andere Möglichkeit ist das Abwarten der Verjährungsfristen. Verkehrsverstöße werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Register gelöscht. Die Länge der Verjährungsfrist hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Fazit

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über Ihre Verkehrssünden gibt. Sie können diese Auskunft online oder per Post beantragen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die Konsequenzen im Klaren sind, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Denn Verstöße können zu Punkten im Fahreignungsregister führen und im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Es ist daher ratsam, sich stets an die Verkehrsregeln zu halten und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um Punkte im Fahreignungsregister abzubauen.