Die Teilkasko-Versicherung ist eine wichtige Absicherung für Fahrzeughalter. Sie bietet Schutz vor finanziellen Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten und mehr entstehen können. In diesem Artikel werden wir uns speziell mit dem Aspekt des Diebstahls beschäftigen und die fünf häufigsten Fragen dazu beantworten.

1. Was deckt die Teilkasko bei Diebstahl ab?

Die Teilkasko-Versicherung deckt im Falle eines Diebstahls den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ab. Das bedeutet, sie erstattet die Kosten, die anfallen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Wiederbeschaffungswert nicht gleich dem Neupreis ist. Er berücksichtigt den Alterungs- und Abnutzungsprozess des Fahrzeugs.

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Zusätzlich zum Fahrzeug selbst sind auch fest eingebaute Teile wie Navigationssysteme oder Autoradios versichert. Auch Zubehör, das fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, fällt unter den Schutz der Teilkasko. Dazu gehören beispielsweise Dachboxen oder Fahrradträger.

2. Was ist nicht versichert?

Es gibt einige Ausnahmen, die von der Teilkasko im Falle eines Diebstahls nicht abgedeckt werden. Dazu gehören persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug gelassen wurden, wie Handys, Laptops oder Geld. Auch Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind, wie beispielsweise ein aufgebrochenes Schloss, werden nicht von der Teilkasko übernommen.

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Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Teilkasko nur dann leistet, wenn das Fahrzeug tatsächlich gestohlen wurde. Ein versuchter Diebstahl, bei dem das Fahrzeug beschädigt, aber nicht entwendet wurde, fällt nicht unter den Schutz der Teilkasko. In diesem Fall wäre eine Vollkasko-Versicherung notwendig.

3. Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den es kosten würde, ein gleichwertiges Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls zu kaufen. Die Ermittlung dieses Wertes kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter des Fahrzeugs, die Laufleistung, der allgemeine Zustand und die Ausstattung.

Im Falle eines Diebstahls wird ein Gutachter beauftragt, den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Dabei werden auch aktuelle Marktpreise berücksichtigt. Es ist daher ratsam, das Fahrzeug regelmäßig warten zu lassen und alle Reparaturen und Verbesserungen zu dokumentieren, um einen möglichst hohen Wiederbeschaffungswert zu erzielen.

4. Was passiert, wenn das Fahrzeug wieder gefunden wird?

Wenn das gestohlene Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist wieder gefunden wird, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, es zurückzunehmen. In diesem Fall muss er die bereits erhaltene Entschädigung zurückzahlen. Wenn das Fahrzeug jedoch beschädigt ist, kann er eine Entschädigung für die Reparaturkosten verlangen.

Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist gefunden wird, geht das Eigentum an der Versicherung über. Wenn das Fahrzeug danach gefunden wird, hat der Versicherungsnehmer kein Recht mehr darauf.

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5. Wie kann man das Risiko eines Diebstahls minimieren?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die man ergreifen kann, um das Risiko eines Fahrzeugdiebstahls zu minimieren. Dazu gehören das regelmäßige Abschließen des Fahrzeugs, das Parken an belebten und gut beleuchteten Orten und die Nutzung von Diebstahlsicherungen wie Lenkradschlössern oder Alarmanlagen.

Es ist auch ratsam, keine Wertsachen im Fahrzeug zu lassen, da diese ein zusätzlicher Anreiz für Diebe sein können. Schließlich kann auch die Wahl des Fahrzeugmodells einen Einfluss auf das Diebstahlrisiko haben. Einige Modelle sind bei Dieben beliebter als andere.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilkasko-Versicherung einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen eines Fahrzeugdiebstahls bietet. Es ist jedoch wichtig, die genauen Leistungen und Ausschlüsse zu kennen und Maßnahmen zur Diebstahlprävention zu ergreifen.