Die Teilkasko-Versicherung ist eine wichtige Absicherung für Ihr Fahrzeug. Sie bietet Schutz vor verschiedenen Risiken, einschließlich Diebstahl. Trotz ihrer Wichtigkeit gibt es viele Missverständnisse und Irrtümer über die Teilkasko Diebstahl. In diesem Beitrag klären wir die fünf häufigsten Irrtümer auf, um Ihnen ein klares Bild von dem zu geben, was Sie von Ihrer Teilkasko-Versicherung erwarten können.

Irrtum 1: Teilkasko deckt alle Diebstähle ab

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Teilkasko-Versicherung alle Arten von Diebstählen abdeckt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Teilkasko-Versicherung deckt nur den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs ab. Wenn Teile Ihres Fahrzeugs gestohlen werden, wie zum Beispiel die Räder oder das Autoradio, sind diese nicht durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt.

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Es ist wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice genau lesen und verstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was genau abgedeckt ist, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden.

Irrtum 2: Teilkasko zahlt immer den Neuwert

Ein weiterer häufiger Irrtum ist, dass die Teilkasko-Versicherung immer den Neuwert des gestohlenen Fahrzeugs zahlt. Das ist nicht immer der Fall. Die meisten Versicherungen zahlen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls zu kaufen.

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Es gibt jedoch auch Versicherungen, die den Neuwert des Fahrzeugs zahlen. Dies ist in der Regel aber nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf des Fahrzeugs der Fall, zum Beispiel innerhalb der ersten sechs Monate. Danach wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

Irrtum 3: Die Selbstbeteiligung bei Teilkasko Diebstahl ist immer hoch

Viele Menschen glauben, dass die Selbstbeteiligung bei einem Teilkasko Diebstahl immer hoch ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrer individuellen Versicherungspolice ab. In einigen Fällen kann die Selbstbeteiligung sogar null sein.

Es ist wichtig, dass Sie die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung kennen und verstehen, wie sie funktioniert. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie den Betrag der Selbstbeteiligung selbst tragen. Der Rest wird von Ihrer Versicherung übernommen.

Irrtum 4: Teilkasko Diebstahl deckt auch Vandalismus ab

Ein weiterer Irrtum ist, dass die Teilkasko-Versicherung auch Schäden durch Vandalismus abdeckt. Das ist jedoch nicht der Fall. Vandalismus ist in der Regel nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt.

Wenn Ihr Fahrzeug zum Beispiel zerkratzt oder die Reifen zerstochen werden, ist das ein Akt von Vandalismus. Diese Schäden sind nicht durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Wenn Sie sich gegen solche Risiken absichern möchten, sollten Sie eine Vollkasko-Versicherung in Betracht ziehen.

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Irrtum 5: Teilkasko Diebstahl ist immer teuer

Der letzte Irrtum, den wir aufklären möchten, ist, dass die Teilkasko-Versicherung immer teuer ist. Das ist nicht der Fall. Die Prämie für eine Teilkasko-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert Ihres Fahrzeugs, Ihrem Wohnort und Ihrem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt.

Es ist immer eine gute Idee, verschiedene Angebote zu vergleichen, bevor Sie eine Versicherung abschließen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie den besten Schutz für Ihr Fahrzeug zu einem fairen Preis erhalten.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag einige der häufigsten Irrtümer über die Teilkasko Diebstahl aufklären konnten. Denken Sie immer daran, die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice genau zu lesen und bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Versicherungsberater zu halten.