Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags. Sie gibt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu testen und gegebenenfalls zu beenden. Doch wann beginnt diese Probezeit eigentlich? In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beantworten.

Definition der Probezeit

Die Probezeit ist eine vereinbarte Zeitspanne zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Während dieser Zeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden.

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Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt, kann aber im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Üblich sind Zeiträume von drei bis sechs Monaten. Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen. Diese betragen in der Regel zwei Wochen, können aber auch individuell vereinbart werden.

Beginn der Probezeit

Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag, also dem Tag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt. Dies kann der im Arbeitsvertrag vereinbarte Beginn des Arbeitsverhältnisses sein, aber auch ein späterer Zeitpunkt, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel erst später seine Arbeit aufnehmen kann.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Probezeit nicht automatisch mit dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags beginnt. Sie beginnt erst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich seine Arbeit aufnimmt. Dies kann auch an einem Wochenende oder Feiertag sein, wenn dies im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde.

Ende der Probezeit

Die Probezeit endet automatisch mit Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist. Eine vorzeitige Beendigung der Probezeit ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Es ist auch möglich, die Probezeit zu verlängern, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Eine Verlängerung der Probezeit ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig und muss gut begründet sein.

Rechte und Pflichten während der Probezeit

Während der Probezeit gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie während des restlichen Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vereinbarten Lohn und muss seine Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und ihm den vereinbarten Lohn zu zahlen.

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Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die während der Probezeit gelten. So kann der Arbeitgeber zum Beispiel das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beenden. Der Arbeitnehmer hat während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart.

Zusammenfassung

Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag und endet mit Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist. Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen und es können besondere Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Es ist wichtig, sich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über die genauen Bedingungen der Probezeit zu informieren und diese im Arbeitsvertrag festzuhalten. So können beide Parteien sicher sein, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen und einhalten.