Das begleitete Fahren ist eine hervorragende Möglichkeit für junge Fahrer, Erfahrung auf der Straße zu sammeln, bevor sie alleine fahren. Eine wichtige Voraussetzung für das begleitete Fahren ist die Anwesenheit einer Begleitperson. Doch welches maximale Alter darf diese Begleitperson haben? In diesem Artikel gehen wir auf diese Frage ein.
Was ist begleitetes Fahren?
Beim begleiteten Fahren handelt es sich um eine Sonderregelung für Fahranfänger. Sie dürfen bereits ab 17 Jahren den Führerschein erwerben und unter Aufsicht einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Ziel ist es, Fahranfängern mehr Praxiserfahrung zu ermöglichen und so die Unfallzahlen zu senken.
Die Begleitperson spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie soll den Fahranfänger unterstützen und beraten, ohne selbst aktiv in das Fahrgeschehen einzugreifen. Sie sitzt auf dem Beifahrersitz und kann in kritischen Situationen eingreifen und Hinweise geben.
Maximales Alter der Begleitperson
Die Begleitperson beim begleiteten Fahren muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen betrifft das Alter. Es gibt jedoch oft Missverständnisse darüber, welches maximale Alter die Begleitperson haben darf.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Ein maximales Alter ist jedoch nicht festgelegt. Das bedeutet, dass auch Personen, die älter als 70, 80 oder sogar 90 Jahre sind, als Begleitperson fungieren können, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Voraussetzungen für die Begleitperson
Neben dem Mindestalter von 30 Jahren muss die Begleitperson weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Außerdem darf sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Führerscheins des Fahranfängers nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Begleitperson muss zudem in der Lage sein, die Fahrtüchtigkeit zu beurteilen. Das bedeutet, sie darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Fahranfänger zu begleiten und zu beraten.
Die Rolle der Begleitperson
Die Begleitperson hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie soll den Fahranfänger unterstützen und ihm Sicherheit geben. Dabei ist es wichtig, dass sie selbst über ausreichend Fahrerfahrung verfügt und in der Lage ist, in kritischen Situationen richtig zu reagieren.
Die Begleitperson darf jedoch nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Sie darf beispielsweise nicht das Lenkrad übernehmen oder die Pedale bedienen. Ihre Aufgabe ist es, den Fahranfänger zu beraten und ihm bei Bedarf Hinweise zu geben.
Die Auswahl der Begleitperson
Die Auswahl der richtigen Begleitperson ist entscheidend für den Erfolg des begleiteten Fahrens. Es ist wichtig, dass die Chemie zwischen Fahranfänger und Begleitperson stimmt. Idealerweise handelt es sich um eine Person, der der Fahranfänger vertraut und die ihm Sicherheit gibt.
Die Begleitperson sollte zudem über ausreichend Fahrerfahrung verfügen und in der Lage sein, in kritischen Situationen ruhig und besonnen zu reagieren. Sie sollte den Fahranfänger nicht unter Druck setzen, sondern ihn ermutigen und unterstützen.
Fazit
Das begleitete Fahren ist eine hervorragende Möglichkeit für Fahranfänger, Praxiserfahrung zu sammeln. Die Begleitperson spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, es gibt jedoch kein maximales Alter. Wichtig ist vor allem, dass die Begleitperson die weiteren Voraussetzungen erfüllt und in der Lage ist, den Fahranfänger zu unterstützen und zu beraten.
Die Auswahl der richtigen Begleitperson ist entscheidend für den Erfolg des begleiteten Fahrens. Es sollte eine Person sein, der der Fahranfänger vertraut und die ihm Sicherheit gibt. Mit der richtigen Begleitperson kann das begleitete Fahren zu einer wertvollen Erfahrung werden, die den Fahranfänger optimal auf das selbstständige Fahren vorbereitet.

