Das begleitete Fahren ist eine hervorragende Möglichkeit für junge Fahrer, sich sicher und kompetent auf den Straßen zu bewegen. Es ermöglicht ihnen, unter der Aufsicht eines erfahrenen Fahrers zu fahren und dabei wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am begleiteten Fahren teilnehmen zu können? In diesem Beitrag werden wir die Anforderungen und Voraussetzungen für das begleitete Fahren detailliert erläutern.

Voraussetzungen für den Fahranfänger

Die erste und wichtigste Voraussetzung für das begleitete Fahren ist das Alter des Fahranfängers. In Deutschland muss der Fahranfänger mindestens 17 Jahre alt sein. Dies ist das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am begleiteten Fahren.

Zusätzlich zum Alter muss der Fahranfänger auch eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese Fahrerlaubnis wird nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrprüfung erteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fahrerlaubnis nur in Verbindung mit einer Begleitperson gültig ist.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung

In einigen Fällen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Fahranfänger bereits vor dem Erhalt der Fahrerlaubnis mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Die MPU dient dazu, die Fahreignung des Fahranfängers zu überprüfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die MPU nicht nur für Fahranfänger gilt, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Auch Fahranfänger, die aus gesundheitlichen Gründen als potenziell ungeeignet zum Fahren eingestuft werden, können zur MPU aufgefordert werden.

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Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitperson spielt eine entscheidende Rolle beim begleiteten Fahren. Sie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Begleitperson zugelassen zu werden.

Zunächst einmal muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die sicherstellen soll, dass die Begleitperson über ausreichend Fahrerfahrung verfügt.

Fahrerfahrung und Führerschein

Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Dies gewährleistet, dass die Begleitperson über ausreichende Fahrerfahrung verfügt, um den Fahranfänger sicher zu begleiten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben darf. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Begleitperson ein verantwortungsbewusster Fahrer ist.

Die Rolle der Begleitperson

Die Rolle der Begleitperson beim begleiteten Fahren ist es, den Fahranfänger zu begleiten und zu beraten. Sie ist jedoch nicht dazu berechtigt, während der Fahrt einzugreifen oder das Fahrzeug zu steuern.

Die Begleitperson sollte dem Fahranfänger Ratschläge und Anweisungen geben, um ihm zu helfen, seine Fahrkünste zu verbessern. Sie sollte auch in der Lage sein, den Fahranfänger in schwierigen Fahrsituationen zu beruhigen und zu unterstützen.

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Verantwortung und Haftung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Begleitperson beim begleiteten Fahren nicht die Verantwortung für das Fahrzeug trägt. Die volle Verantwortung liegt beim Fahranfänger. Dies bedeutet, dass der Fahranfänger auch für eventuelle Verkehrsverstöße haftet.

Die Begleitperson kann jedoch in bestimmten Fällen zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Begleitperson den Fahranfänger dazu anstiftet, gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen.

Fazit

Das begleitete Fahren ist eine ausgezeichnete Möglichkeit für Fahranfänger, Fahrerfahrung zu sammeln und ihre Fahrkünste zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dass sowohl der Fahranfänger als auch die Begleitperson die Voraussetzungen für das begleitete Fahren erfüllen.

Indem Sie sich an die Voraussetzungen und Anforderungen halten, können Sie sicherstellen, dass das begleitete Fahren eine positive und bereichernde Erfahrung für alle Beteiligten ist.