Der Führerschein mit 17, auch bekannt als begleitetes Fahren, ist eine Möglichkeit für Jugendliche, schon vor dem 18. Lebensjahr den Führerschein zu erwerben. Doch seit wann gibt es diese Regelung in Deutschland und wie funktioniert sie genau? In diesem Artikel gehen wir auf die Geschichte und die Details des Führerscheins mit 17 ein.
Geschichte des Führerscheins mit 17
Die Idee des Führerscheins mit 17 wurde erstmals in den 1980er Jahren in den USA umgesetzt. In Deutschland wurde diese Möglichkeit erst im Jahr 2004 eingeführt, zunächst als Modellversuch in einigen Bundesländern. Der offizielle Start des Führerscheins mit 17 auf Bundesebene erfolgte dann im Jahr 2008.
Die Einführung des Führerscheins mit 17 hatte vor allem das Ziel, die Unfallzahlen junger Fahrer zu senken. Durch das begleitete Fahren sollten die Fahranfänger mehr Fahrpraxis sammeln und so sicherer im Straßenverkehr werden. Und tatsächlich: Studien haben gezeigt, dass die Unfallzahlen bei den 17-jährigen Fahranfängern seit der Einführung des Führerscheins mit 17 gesunken sind.
Regelungen und Voraussetzungen
Um den Führerschein mit 17 zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Fahrschüler natürlich das 17. Lebensjahr erreicht haben. Darüber hinaus ist eine Begleitperson erforderlich, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat.
Die Ausbildung und Prüfung für den Führerschein mit 17 unterscheiden sich nicht von der regulären Führerscheinausbildung. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis gilt. Ab dem 18. Geburtstag kann dann der reguläre Führerschein beantragt werden.
Die Rolle der Begleitperson
Die Begleitperson beim Führerschein mit 17 hat eine wichtige Rolle. Sie soll dem Fahranfänger mit Rat und Tat zur Seite stehen und durch ihre Erfahrung zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Begleitperson nicht als Fahrlehrer fungiert, sondern lediglich als Beifahrer. Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, es sei denn, es besteht eine akute Gefahr.
Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung für den Führerschein mit 17 angegeben und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen angegeben werden, zum Beispiel die Eltern und ein Großelternteil.
Fazit
Der Führerschein mit 17 bietet Jugendlichen die Möglichkeit, schon früh Fahrpraxis zu sammeln und so sicherer im Straßenverkehr zu werden. Seit seiner Einführung im Jahr 2008 hat er sich als erfolgreiches Instrument zur Senkung der Unfallzahlen bewährt.
Die Regelungen und Voraussetzungen für den Führerschein mit 17 sind umfangreich, aber gut durchdacht. Sie stellen sicher, dass die jungen Fahrer gut vorbereitet und mit einer erfahrenen Begleitperson an ihrer Seite in den Straßenverkehr starten können.

