Das Fahreignungsregister, oft auch als „Verkehrssünderdatei“ bezeichnet, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verkehrssystems. Es dient der Erfassung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Verkehrssicherheit in Deutschland.

Die Funktion des Fahreignungsregisters

Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es speichert Informationen über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wurden oder die zu einem Fahrverbot geführt haben. Zudem werden auch Verstöße erfasst, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu einer Straftat geführt haben.

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Die im Fahreignungsregister gespeicherten Informationen werden genutzt, um die Fahreignung von Personen zu beurteilen. So kann beispielsweise bei wiederholten schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem dienen die Informationen auch der Verkehrserziehung und -aufklärung.

Die Punkte im Fahreignungsregister

Im Fahreignungsregister werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Punkten bewertet. Je schwerwiegender der Verstoß, desto mehr Punkte werden vergeben. Bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl können Sanktionen wie ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

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Die Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach einer bestimmten Zeit. Die Dauer des Verfalls hängt von der Schwere des Verstoßes ab. So verfallen Punkte für geringfügige Verstöße nach 2,5 Jahren, Punkte für mittelschwere Verstöße nach 5 Jahren und Punkte für schwere Verstöße und Straftaten nach 10 Jahren.

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Jeder Bürger hat das Recht, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu beantragen. Diese Auskunft gibt Aufschluss über die im Register gespeicherten Einträge und die Anzahl der vergebenen Punkte. Die Auskunft kann online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden.

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 5 Euro. Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen erteilt.

Die Löschung von Einträgen im Fahreignungsregister

Einträge im Fahreignungsregister werden nicht automatisch gelöscht, wenn die Punkte verfallen sind. Vielmehr bleiben die Einträge noch für eine bestimmte Zeit im Register gespeichert. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Einträge gelöscht.

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Die Frist für die Löschung von Einträgen hängt von der Schwere des Verstoßes ab. So werden Einträge für geringfügige Verstöße nach 5 Jahren, Einträge für mittelschwere Verstöße nach 10 Jahren und Einträge für schwere Verstöße und Straftaten nach 15 Jahren gelöscht.

Fazit

Das Fahreignungsregister ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Es dient der Erfassung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und ermöglicht eine Beurteilung der Fahreignung von Personen. Durch das Punktesystem werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sanktioniert und Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Verkehrsregeln angehalten.

Die im Fahreignungsregister gespeicherten Informationen können von den Bürgern eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Einträge nach Ablauf einer bestimmten Frist löschen zu lassen. Damit trägt das Fahreignungsregister zu mehr Transparenz und Fairness im Straßenverkehr bei.